Nicht-berufliche HBV-, HCV- bzw. HIV – Exposition

Sexuelle Exposition bei bekannter HIV-Infektion der Indexperson

Eine HIV-PEP wird empfohlen  

•        nach ungeschütztem* Analverkehr oder Vaginalverkehr (rezeptiv oder insertiv), wenn die Viruslast der Sexualpartnerin / des Sexualpartners >1000 Kopien/ml beträgt oder der Behandlungsstatus nicht eruierbar ist.

Eine HIV-PEP wird angeboten

•        nach ungeschütztem* Analverkehr oder Vaginalverkehr (rezeptiv oder insertiv), wenn die Viruslast der Sexualpartnerin / des Sexualpartners 50-1000 Kopien/ml beträgt.

Eine HIV-PEP soll nicht erfolgen (keine Indikation)

•        nach ungeschütztem* Analverkehr oder Vaginalverkehr (rezeptiv oder insertiv), wenn die Viruslast der Sexualpartnerin / des Sexualpartners <50 Kopien/ml beträgt

•        Oralverkehr, unabhängig von der Art des Oralverkehrs (aktiv, passiv, Sperma aufnehmend).

*Ungeschützt = kein Schutz durch Kondom oder HIV-PrEP

 

Sexuelle Exposition bei unbekanntem HIV-Status der Indexperson

Eine HIV-PEP wird angeboten

•        nach ungeschütztem* Anal- oder Vaginalverkehr, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Sexualpartnerin / beim Sexualpartner eine unbekannte bzw. nicht behandelte HIV-Infektion vorliegen könnte, erhöht ist, z.B. bei Sex zwischen Männern oder bei Heterosexuellen, wenn die Sexualpartnerin / der Sexualpartner aktiv intravenös Drogen konsumiert, aus einer HIV-Hochprävalenzregion (v.a. Subsahara-Afrika) kommt oder bisexuell ist.

Eine HIV-PEP soll nicht erfolgen (keine Indikation)

•        nach Oralverkehr, unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, mit der bei der Sexualpartnerin / beim Sexualpartner eine unbehandelte HIV-Infektion vorliegen könnte und unabhängig von der Art des Oralverkehrs (aktiv, passiv, Sperma aufnehmend)

*Ungeschützt = kein Schutz durch Kondom oder HIV-PrEP

 

Biss- und Schnitt- oder Stichverletzungen

Eine HIV-PEP wird empfohlen

•        Nach tiefen blutigen Bissverletzungen durch eine nicht oder nicht ausreichend antiretroviral behandelte HIV-positive Person, die zum Zeitpunkt des Bisses selbst blutende Verletzungen im Mund aufweist (z.B. Zungenbiss bei epileptischem Anfall).

Eine HIV-PEP wird angeboten

•        nach seriellen blutenden Verletzungen durch das gleiche Instrument, z.B. bei seriellen Verletzungen mit einem Messer und unbekanntem bzw. nur zeitverzögert ermittelbarem HIV-Status des / der Verletzten.

•        nach Intravenöser Drogengebrauch: Teilen von Injektionsutensilien oder Verletzung durchherumliegende Kanülen

Eine HIV-PEP wird empfohlen

•        nach gemeinsamer Nutzung eines HIV-kontaminierten* Injektionsbestecks bzw. Teilen der
Drogen mit Kontaminationsgefahr* durch mehrere Drogengebrauchende

Eine HIV-PEP wird angeboten

•        nach gemeinsamer Nutzung eines Injektionsbestecks bzw. Teilen der Drogen mit Kontaminationsgefahr* durch mehrere Drogengebrauchende ohne Kenntnis des HIV-Status der anderen Drogengebrauchenden.

Eine HIV-PEP soll nicht erfolgen (keine Indikation)  

•        nach Stichverletzungen Unbeteiligter durch herumliegendes Drogen-Injektionsbesteck (Kanülen).

 

Quelle: Deutsch-Österreichische Leitlinie zur medikamentösen Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach HIV-Exposition (2022) https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/055-004 ; *AWMF Leitlinien: Diagnostik und Therapie der HBV Infektion 2011; Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der HCV Infektion 2009.