Nicht-berufliche HBV-, HCV- bzw. HIV – Exposition
Sexuelle Exposition bei bekannter HIV-Infektion der Indexperson
Eine HIV-PEP wird empfohlen
• nach ungeschütztem* Analverkehr oder Vaginalverkehr (rezeptiv oder insertiv), wenn die Viruslast der Sexualpartnerin / des Sexualpartners >1000 Kopien/ml beträgt oder der Behandlungsstatus nicht eruierbar ist.
Eine HIV-PEP wird angeboten
• nach ungeschütztem* Analverkehr oder Vaginalverkehr (rezeptiv oder insertiv), wenn die Viruslast der Sexualpartnerin / des Sexualpartners 50-1000 Kopien/ml beträgt.
Eine HIV-PEP soll nicht erfolgen (keine Indikation)
• nach ungeschütztem* Analverkehr oder Vaginalverkehr (rezeptiv oder insertiv), wenn die Viruslast der Sexualpartnerin / des Sexualpartners <50 Kopien/ml beträgt
• Oralverkehr, unabhängig von der Art des Oralverkehrs (aktiv, passiv, Sperma aufnehmend).
*Ungeschützt = kein Schutz durch Kondom oder HIV-PrEP
Sexuelle Exposition bei unbekanntem HIV-Status der Indexperson
Eine HIV-PEP wird angeboten
• nach ungeschütztem* Anal- oder Vaginalverkehr, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Sexualpartnerin / beim Sexualpartner eine unbekannte bzw. nicht behandelte HIV-Infektion vorliegen könnte, erhöht ist, z.B. bei Sex zwischen Männern oder bei Heterosexuellen, wenn die Sexualpartnerin / der Sexualpartner aktiv intravenös Drogen konsumiert, aus einer HIV-Hochprävalenzregion (v.a. Subsahara-Afrika) kommt oder bisexuell ist.
Eine HIV-PEP soll nicht erfolgen (keine Indikation)
• nach Oralverkehr, unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, mit der bei der Sexualpartnerin / beim Sexualpartner eine unbehandelte HIV-Infektion vorliegen könnte und unabhängig von der Art des Oralverkehrs (aktiv, passiv, Sperma aufnehmend)
*Ungeschützt = kein Schutz durch Kondom oder HIV-PrEP
Biss- und Schnitt- oder Stichverletzungen
Eine HIV-PEP wird empfohlen
• Nach tiefen blutigen Bissverletzungen durch eine nicht oder nicht ausreichend antiretroviral behandelte HIV-positive Person, die zum Zeitpunkt des Bisses selbst blutende Verletzungen im Mund aufweist (z.B. Zungenbiss bei epileptischem Anfall).
Eine HIV-PEP wird angeboten
• nach seriellen blutenden Verletzungen durch das gleiche Instrument, z.B. bei seriellen Verletzungen mit einem Messer und unbekanntem bzw. nur zeitverzögert ermittelbarem HIV-Status des / der Verletzten.
• nach Intravenöser Drogengebrauch: Teilen von Injektionsutensilien oder Verletzung durchherumliegende Kanülen
Eine HIV-PEP wird empfohlen
• nach gemeinsamer Nutzung eines HIV-kontaminierten* Injektionsbestecks bzw. Teilen der
Drogen mit Kontaminationsgefahr* durch mehrere Drogengebrauchende
Eine HIV-PEP wird angeboten
• nach gemeinsamer Nutzung eines Injektionsbestecks bzw. Teilen der Drogen mit Kontaminationsgefahr* durch mehrere Drogengebrauchende ohne Kenntnis des HIV-Status der anderen Drogengebrauchenden.
Eine HIV-PEP soll nicht erfolgen (keine Indikation)
• nach Stichverletzungen Unbeteiligter durch herumliegendes Drogen-Injektionsbesteck (Kanülen).
Quelle: Deutsch-Österreichische Leitlinie zur medikamentösen Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach HIV-Exposition (2022) https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/055-004 ; *AWMF Leitlinien: Diagnostik und Therapie der HBV Infektion 2011; Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der HCV Infektion 2009.