Wichtige Hinweise zu Präparaten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und möchten Sie gerne bei der optimalen Betreuung Ihrer Patienten unterstützen. Folgende Hinweise erscheinen uns wichtig:

Kennzeichnung der Präparate

Alle Präparate müssen für eine korrekte Registrierung und Bearbeitung eindeutig gekennzeichnet sein. Bitte achten Sie auf die korrekte Beschriftung der Einsendegefäße und der Auftragsscheine.

Wir benötigen folgende Angaben: Personalien des Patienten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Art der Versicherung, bei Privatpatienten Anschrift des Patienten) und bei ambulanten Kassenpatienten einen KV-Schein.

Wichtig sind Angaben zur Art des Untersuchungsmaterials und klinischen Befunden (Anamnese und Vorbefunde) sowie Fragestellung. Bekannte infektiöse Erkrankungen sind gesondert zu vermerken. Weiterhin sollte eine Telefonnummer für Befundrückfragen angegeben werden und der Name des einsendenden Arztes in lesbarer Schrift vermerkt werden.

Gewebefixierung

Biopsien, Operationspräparate

Das Universalfixierungsmittel aller Gewebe für histologische Untersuchungen ist 3,5-4% (w/v) mit PBS neutral gepufferte Formaldehydlösung. Die generelle neutrale Pufferung (pH 7) ist zwingend notwendig, da sonst die Gefahr besteht, dass Nukleinsäuren (DNA/RNA) zerstört werden, das Material wäre dann nicht mehr für molekularpathologische Untersuchungen verwendbar. Optimal für die Fixierung ist ein Volumenverhältnis von Gewebe zu 3,5-4%iger Formaldehydlösung von 1:10.

Große Operationspräparate umgehend - möglichst sofort nach der Operation in der Pathologie abgeben, damit die Organe sachgerecht eröffnet / eingeschnitten werden, nur so können sie überhaupt fixieren. Bei Hohlorganen (Ösophagus, Magen, Kolon, Harnblase, Uterus) ist es zum Erreichen einer optimalen Fixierung wünschenswert, dass diese in Längsrichtung aufgeschnitten werden. Falls kein Pathologe verfügbar ist: Ösophagus-, Magen-, Dünn- und Dickdarmpräparate längs eröffnen, Schnittführung Magen über die große Kurvatur und Tumor wenn möglich nicht durchschneiden; Harnblase ventral eröffnen; Mammaamputate dorsal in 2-3 cm Dicke lamellieren bis an die Haut; Nieren sowie andere solide Tumorresektate (Sarkome etc.) längs einschneiden / lamellieren.

GEWEBSENTNAHMEN (auch im Rahmen von Studien) DÜRFEN AUSCHLIESSLICH DURCH PATHOLOGEN/INNEN DURCHGEFÜHRT WERDEN.

Bei Rückfragen bzgl. Biobankentnahmen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wir stellen Ihnen für die Gewebefixierung geeignete Versandgefäße zur Verfügung. Für die Bestellung der Probengefäße sind Bestellscheine („01 FB 039 Anforderungsbogen für OP Gefäße“ + „01 FB 040 Externe Einsender Bestellschein für OP Gefäße“) auf der Internetseite des Institutes unter Formulare Download hinterlegt. Die Bestellung bitte per E-Mail: opgefaesse.path.med@tum.de an uns senden!
 

Zytologie

Für die Ausstrichpräparate der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie eignen sich 96%iges Ethanol  oder handelsübliche Fixierungssprays (z.B. Merckofix) zur Fixierung (das Spray aus einer Entfernung von ca. 25-30 cm von der Seite her auf den gesamten Objektträger aufsprühen). Nach der Fixation werden die Präparate luftgetrocknet und versandt.

Die Objektträger müssen genau beschriftet und bruchsicher in den zur Verfügung gestellten Verpackungen übersandt werden.

Aszites-, Pleura-, Perikard- und Gelenksergüsse sowie Spülflüssigkeiten aus dem Urogenitaltrakt, Abdominalraum und Respirationstrakt sollten, wenn immer möglich gesamt und frisch ohne Beigabe von Fixationsmitteln eingesandt werden.

Zytologisches Flüssigmaterial darf nicht bei Raumtemperatur aufbewahrt werden, sondern muss sofort ins Zytologielabor gebracht werden. Ist dies nicht möglich (z. B. nachts oder übers Wochenende), muss es im Kühlschrank aufbewahrt werden. Urin, der nicht innerhalb desselben Tages in das Labor gebracht werden kann, sollte zu gleichen Teilen mit 50%igem Alkohol versetzt werden.

Liquor cerebrospinalis sollte unmittelbar nach der Entnahme direkt dem Zytologielabor übergeben werden. Ist eine Zustellung innerhalb der Öffnungszeiten des Zytologielabors nicht möglich, bitte die Probe bis zur Übergabe ans Zytologielabor im Kühlschrank aufbewahren.

 

Schnellschnitte

Gewebe für die intraoperative Schnellschnittuntersuchung, Gewebebankentnahme und z.B. Proteasenuntersuchung (uPA/PAI-1) muss umgehend, unfixiert und gekühlt zu uns gebracht werden (NICHT! in 3,5-4%iger Formaldehydlösung oder gar Kochsalzlösung).

Schnellschnittuntersuchungen sollten nur angefordert werden, wenn sich für den Einsender eine unmittelbare intraoperative Konsequenz ergibt, da durch die Art der beschleunigten technischen Aufarbeitung (Gefrierschnittanfertigung) die Schnittqualität und damit die diagnostische Verlässlichkeit naturgemäß gegenüber der konventionellen Histologieprozessierung etwas reduziert wird. So ist bei eiligen Fällen im nicht operativen Setting in der Regel die Eileinbettung der Schnellschnittanforderungen vorzuziehen, da hierdurch eine optimale Prozessierung und Befundung gewährleistet wird.

 

Konsilbefundung

Ggf. können Präparate zur Konsilbefundung an Konsilpathologen übersandt werden. Hierbei gelten die Richtlinien des Bundesverbandes deutscher Pathologen. Als Einsender werden Sie im Befundbericht über die Versendung des Gewebes informiert. Der abschließende Konsilbefund wird Ihnen zur Verfügung gestellt.